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Durch Betrug unserer Rechte beraubt

Fragen zur Zeit > Der Viren- und Impf-Betrug
 
#Coronavirus? #Grippe? #Pandemie? ... oder "Hab Angst!"


Teil 12: Welche Rechte dir bei einer erfundenen Pandemie genommen werden.


- Die übernommenen UNO Gesetze
- Welcher Betrug wurde in Österreich legalisiert?

Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte vom 19.Dezember 1966 (UNO) wurde in vielen Mitgliedsländern in verschiedenen Jahren übernommen, so auch in D, Ö, CH.

Wie schon vor Jahrzehnten ein Whistleblower, ein Beamter aus Australien, erklärte, werden uns scheinbar Menschenrechte gegeben, die aber in "Krisenfällen" genommen werden, und diese "Krisefälle" werden von totalitär denkenden herrschsüchtigen Elitekreisen herbeigeführt oder vorgetäuscht.

Ein Grund, warum uns wesentliche Rechte weggenommen werden können, ist die Gefährdung der Volksgesundheit - was wir jetzt spezieller wegen der angeblichen Pandemie ansehen wollen. Wir werden als potentielle Killervirenträger definiert.

Was dürfen sie mit uns machen, wenn vorgetäuscht wird, dass es ein Problem mit der Volksgesundheit gäbe?
(z.B. wenn eine erfundene Pandemie, die nur die übliche Grippe ist, aber als mutierendes Killervirus als volksgesundheitsgefährdend vorgetäuscht - und dennoch von offiziellen Stellen, die getäuscht wurden oder beim Betrug mitmachen,
als Ursache für eine Epidemie oder gar Pandemie, welche die Volksgesundheit gefährde, festgelegt wurde)

- Du darfst dich wie ein Krimineller nicht mehr frei bewegen, kannst eingeseperrt oder in "Quarantäne" gegeben werden -
- Du darfst ev. sogar umgesiedelt werden!
- Du darfst deine Meinung über ev. kriminellen Lug und Trug nicht mehr frei äußern!
- Und darfst ev. nicht mehr kritisches Gedankengut über totalitären Betrug beschaffen ("verbotene Bücher")
- Freie friedliche Versammlung kann eingeschränkt werden (also auch auf diesem Wege dürfen Menschen über Betrug nicht aufgeklärt werden)
- Du darfst dich nicht mehr mit anderen zusammenschließen (z.B. um gegen den Betrug und die daraus erfolgte Wegnahme von Rechten anzugehen)

Artikel 12
(1) Jedermann, der sich rechtmäßig im Hoheitsgebiet eines Staates aufhält, hat das Recht, sich
dort frei zu bewegen und seinen Wohnsitz frei zu wählen.
(2) Jedermann steht es frei, jedes Land einschließlich seines eigenen zu verlassen.
(3) Die oben erwähnten Rechte dürfen nur eingeschränkt werden, wenn dies gesetzlich
vorgesehen und zum Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public),
der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder der Rechte und Freiheiten anderer
notwendig ist und die Einschränkungen mit den übrigen in diesem Pakt anerkannten Rechten
vereinbar sind.
(4) Niemand darf willkürlich das Recht entzogen werden, in sein eigenes Land einzureisen.

Artikel 19
(1) Jedermann hat das Recht auf unbehinderte Meinungsfreiheit.
(2) Jedermann hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein,
ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen Informationen und Gedankengut jeder Art in Wort, Schrift
oder Druck, durch Kunstwerke oder andere Mittel eigener Wahl sich zu beschaffen, zu
empfangen und weiterzugeben.
(3) Die Ausübung der in Absatz 2 vorgesehenen Rechte ist mit besonderen Pflichten und einer
besonderen Verantwortung verbunden. Sie kann daher bestimmten, gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die erforderlich sind
a) für die Achtung der Rechte oder des Rufs anderer;
b) für den Schutz der nationalen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), der
Volksgesundheit oder der öffentlichen Sittlichkeit.

Artikel 21
Das Recht, sich friedlich zu versammeln, wird anerkannt. Die Ausübung dieses Rechts darf
keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen Einschränkungen unterworfen werden, die in
einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der nationalen oder der öffentlichen Sicherheit,
der öffentlichen Ordnung (ordre public), zum Schutz der Volksgesundheit, der öffentlichen
Sittlichkeit oder zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer notwendig sind.

Artikel 22
(1) Jedermann hat das Recht, sich frei mit anderen zusammenzuschließen sowie zum Schutz
seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und ihnen beizutreten.
(2) Die Ausübung dieses Rechts darf keinen anderen als den gesetzlich vorgesehenen
Einschränkungen unterworfen werden, die in einer demokratischen Gesellschaft im Interesse der
nationalen oder der öffentlichen Sicherheit, der öffentlichen Ordnung (ordre public), zum Schutz
der Volksgesundheit, der öffentlichen Sittlichkeit oder zum Schutze der Rechte und Freiheiten
anderer notwendig sind. Dieser Artikel steht gesetzlichen Einschränkungen der Ausübung
dieses Rechts für Angehörige der Streitkräfte oder der Polizei nicht entgegen.

Mehr:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICCPR/iccpr_de.pdf

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Diese Menschenverfolgung findet nicht nur in China und asiatischen Staaten statt, sondern auch bei uns.

Z.B. war die polizeiliche Zwangsabholung der Frau aus Salzburg, um sie weiter auf das angeblich die Volksgesundheit gefährdende "Coronavirus" zu überprüfen, wenn die Gefahr nur international vorgetäuscht wird, nichts anderes als eine unrechtmäßige Gefangennahme, die medial salonfähig gemacht wird. Sie wäre ja auch aus dem Spital "geflohen".

Und das war nur eine Einführung. Mit erfundenen Gefahren, etwa wieder ein mutierter gefährlicher Virus, kann uns noch viel mehr angetan werden.

Im Ö. Regierungsprogramm ab 2020 wird unter schönen Worten die Behandlung der Entrechteten beschrieben. Während es in den USA seltsam eingerichtete FEMA-Lager und in China verschiedene alte und neu geschaffene konzentrationslagerartige Einrichtungen gibt (auch ein neues Spital ist wie ein Gefängnis), werden in Ö. Kasernen erwähnt. Und wie in China das Bundesheer gegen die Bevölkerung eingesetzt wird, wird auch bei uns das Bundesheer für die "Hilfe" gegen Gefährder der Volksgesundheit und für andere Krisen verwendet. Klarerweise werden auch das RK und andere Hilfskräfte missbraucht.

Auszüge:

Entwicklung umfassender rechtlicher Rahmenbedingungen für das staatliche Krisen- und Katastrophenschutzmanagement 
(unter Beachtung der Bundes- und Landeskompetenzen) 
Das Bundesheer ist insofern zu stärken und entsprechend auszustatten, um für Assistenzeinsätze vor allem auch im Katastrophenschutz gerüstet zu sein, im Sinne eines Gesamtkonzepts in Abstimmung mit den zivilen Einsatzkräften ist insbesondere die Ausstattung der Pioniere zu verbessern. 
(Siehe Kapitel Landesverteidigung)

Frühzeitige Vorkehrungen und Präventionsmaßnahmen gegen erwartbare Katastrophenereignisse treffen; Starten eines Strategieprozesses zur Verstärkung der Katastrophenvorsorge, um dem Entstehen von Krisen vorzubeuge

Etablierung eines gesamtstaatlichen ressortübergreifenden Lagezentrums für einen gesamtheitlichen Zugang zum Thema Sicherheit (Hochwasser, Pandemie, Blackout, hybride Bedrohungen, sonstige Bedrohungen)
 
Erstellung eines „Sicherheitszonenmodells“ für ganz Österreich, in dem alle für die Sicherheit relevanten Organisationen zusammenwirken; Ausbau der gesamtstaatlichen Kooperation und Übungstätigkeit 
o Stärkung der Selbstversorgungsfähigkeit von Kasernen unter Berücksichtigung moderner, nachhaltiger Technologien 
o Festlegung der notwendigen Fähigkeiten, die ein selbstversorgungsfähiger Standort aufweisen muss (Sicherung, Wasser, Energie, Verpflegung etc.)

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Wenn sie es auf dich abgesehen haben, sollst du durch legalisiertes Unrecht weltweit keine Chance haben, zu entkommen. Und die Überwachung der "Gefährder" nimmt weiter zu. 5G und das IoT ist/wäre diesbezüglich ein weiterer negativer Höhepunkt für die totalitären Denker und Handler, die keine Gnade kennen.

Viel interessanter wird nach einiger Zeit allerdings die Frage:
Was dürfen und sollen wir mit ihnen machen, wenn immer mehr Menschen draufkommen, dass sie uns absichtlich durch Lug und Trug unsere Rechte wegnehmen und unter Vorwänden boshaft mit uns machen, was sie wollen?
 
 
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