Urheberrecht Artikel 12 und 13 - A-SITE

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Urheberrecht Artikel 12 und 13

Fragen zur Zeit > Strukturen für oder gegen die Menschen?
 
Urheberrechtsreform der EU Artikel 13

Der Vortragende des CCC ist selbst Musiker - und meint, dass die neuen EU-Regelungen auch für die Künstler keineswegs gut sind

Und erklärt, welche negativen Änderungen ein Hochladefilter hat.

Schon Artikel 9 hat es in sich.
Die alten Verwertungsgesellschaften sollen ins Internet geholt werden.

Artikel 11 "ist ein Witz"
Leistungsschutzrecht auf EU-Ebene (für Links)
Selbst ob Journalisten dadurch wirklich beteiligt werden, ist zweifelhaft.
Was ein "Short Extract" ist, ist auch nicht klar.

Artikel 12
macht klar, dass es nicht um die Urheber geht, sondern um die klassische Musikindustrie.
Schöpferischer Künstler und aufführender Künstler gilt es zu unterscheiden.
In den USA kannst du das Urheberrecht verkaufen, in Europa nicht
Es geht jetzt um Lizenzen für die Verwertungsgesellschaften.
Die Verleger haben viel Macht.
Einfluss der GEMA und anderer Verleger auf die Politik...
Verleger dürfen durch Artikel 12 nun in Europa beteiligt werden, was dem vortragenden Künstler nicht gefällt.

Artikel 13
Da steht garnichts von Uploadfilter, aber indirekt werden sie nötig.
Es geht um die Authorisierung der angebotenen Werke. 
Lizensierung ist aber ein komplexer Prozess.
Content-Companies haben es da leicht, aber der kleine User nicht.
Und dann kann es soweit kommen, dass man etwas nicht mehr hochladen kann, weil der Provider haftet ...

Alles wird für den Kleinen umständlich und kompliziert.
Weiters wird es besonders schwierig für politisch Verfolgte!

Ein sehr kompetenter Vortragender!

 
 
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